Die realistische Bewertung der Nachhaltigkeit von Gebäuden wird immer mehr zur dringlichen Aufgabe. Das lösen Sie mit der CO2-Emissionsberechnung. Damit erhalten Sie die Grundlagendaten für Scope 1 - direkte Emissionen - und Scope 2 - indirekte Emissionen aus bezogener Energie.
Seit 2020 ist die EU-Taxonomie der CO2-Besteuerung etabliert. Ab 2023 verschärft der deutsche Gesetzgeber durch das Gesetz zur Aufteilung der CO2-Kosten CO2-Kosten (CO2KostAufG) den Handlungsdruck für Immobilieninhaber zusätzlich. Sie zahlen nun für die Emissionen ihrer Mieterinnen und Mieter mit. Verlässliche Emissionsdaten sind also bares Geld wert.
Weniger nachhaltige Formen der Energieerzeugung werden durch steigende Steuerbelastung in den nächsten Jahren schrittweise schlechter gestellt. Veraltete Immobilien verteuern sich durch die absehbar steigende CO2-Steuerbelastung für fossile Energieträger.
In der Folge suchen Mieterinnen und Mieter nach Alternativen oder Vermieterinnen und Vermieter können Immobilien nicht mehr wirtschaftlich Instandhalten.
Der Zeitpunkt, wenn Immobilien wirtschaftlich nicht-vermietbar werden, wird als „year stranded“ bezeichnet. Um das zu vermeiden, sind realistische Emissionsdaten als Planungsgrundlage unverzichtbar.
Dennoch ist es möglich bereits ab morgen 30% Energie einzusparen.
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